Herbert Migsch, «'Eingehalten worden sind die Worte Jehonadabs'. Zur Interpretation von Jer 35,14», Vol. 82 (2001) 385-401
Jer. 35,14a is interpreted in different ways. According to one interpretation (in the present study this will be labeled Interpretation A) Yahweh first indicates that the Rechabites have obeyed the commandments of their forefather, in order to point out further that they have also followed his precept not to drink wine ‘up to this day’. According to the other interpretation (Interpretation B) Yahweh merely indicates that the Rechabites have observed the command of their forefather not to drink wine. If Interpretation B is followed, an inconsistency can be observed that makes it probable that v. 14a needs to be understood according to Interpretation A. There are three further interpretations (C, D and E) that are the further developments of Interpretation B — evidently for the purpose of eliminating the inconsistency.
14aR+14aRI: Der Relativsatz ist ein Bestandteil des Subjekts [patiens] 14a, da er als Apposition zu dem Personennamen bdnwhy, "Jehonadab", hinzutritt11. Diese enge Verbindung erlaubt es auch, die in 14a fehlende Agensangabe nach dem konkreten Substantiv wynb, "seine Nachkommen"12, zu ergänzen (kataphorische Ellipse); dieses Substantiv macht nämlich im nachhinein deutlich, dass Jonadabs Worte nicht von unbekannten Leuten, sondern von seinen Nachkommen eingehalten worden sind. Die Verbformation x-qatal bezeichnet einen individuellen vergangenen Sachverhalt, der sich gegenüber dem generellen vergangenen Sachverhalt in 14a vorzeitig verhält. Von dem Prädikat des Relativsatzes (verbum dicendi, Pi(el, 3 p m sg) wird die satzwertige Infinitivkonstruktion 14aRI regiert. Sie teilt den Inhalt eines Befehls Jonadabs mit und ist daher eine indirekte Rede13. Ihr Sachverhalt, der durch ein Negationswort modifiziert ist, verhält sich gegenüber dem vergangenen Sachverhalt des Relativsatzes nachzeitig.
Der Sachverhalt in 14a ist nicht vollständig dargestellt, da nicht mitgeteilt wird, dass Jonadab seinen Nachkommen "die Worte" — d. h., alle seine Gebote — auch auferlegt hat. Diese Information war allerdings bereits in den V. 6-7 zu lesen und ist daher als bekannt vorausgesetzt14. Somit betont der Relativsatz 14aR+14aRI auf der