Eva M. Synek, «Die Apostolischen Konstitutionen ein "christlicher Talmud" aus dem 4. Jh.», Vol. 79 (1998) 27-56
As a liturgical-canonical composition dating from Christian antiquity the Apostolic Constitutions should be compared with the Talmudim. This applies to: (1) the compiling and integrating character of this Christian work, its mixing of Haggadah and Halachah as well as its reference to authoritative witnesses to the tradition (compare e.g. apostle with rabbi and Jerusalem "council" with the "synod" of Javne), (2) its similar type of actualization and interpretation of the Torah, and (3) its being approximate by contempory with the Palestinian Talmud. Both Apostolic Constittitions and Talmud contain the written collectio of their respective traditions.
c. Bekräftigung der prinzipiellen Toratreue
Die fiktive Projektion des kirchlichen Rechts auf die Jerusalemer Apostelversammlung impliziert also nicht die Idee eines "neuen Sinai". Sie setzt vielmehr genauso wie die rabbinischen Quellen eine Verankerung der Ur-kunde von Gottes Willen in der Zeit des Mose am Sinai voraus. M.a.W.: was der Kompilator mittels der Pseudepigraphie als kirchliches Recht durchzusetzen versucht, ist nach der theologischen Konzeption der CA als Fortschreibung der Tora und nicht als Toraersatz zu verstehen.
Für die in heutiger Sprache je notwendige Rechtsfortbildung fanden die Rabbinen die Rechtfertigung in der Tora selbst. Dtn 30,12 "die Tora ist nicht im Himmel" wurde dahingehend ausgelegt, daß sie in die Hände der Menschen gegeben ist. Sie kann (und muß) immer weiter fortgeschrieben werden. Dabei enthält die (schriftliche) Tora selbst das Prinzip, daß im Fall von Dissens über die rechte Auslegung respektive Fortschreibung die Mehrheit entscheidet (vgl. Ex 23,2) 77. Gott selber habe sich verpflichtet, sich dem Urteil der Mehrheit zu beugen. Die Überzeugung davon, daß Gott seine Tora den Menschen ausliefert, wurde in Mt 16,19; 18,18 für die und von der christlichen Gemeinde rezipiert 78. Das Beschneidungsgebot bzw. in den CA: Verbot und der Umgang mit den Niddah-Vorschriften sind ein gutes Beispiel dafür, daß die CA und die Talmudim hinsichtlich der Anpassung der schriftlichen Tora an die aktuellen Verhältnisse in vielen Fragen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Im Detail läuft auch die theoretische Rechtfertigung der Rechtsfortbildung unterschiedlich. Das rabbinische Judentum läßt wertende Differenzierungen innerhalb der (schriftlichen) Tora zumindest verbal gerade nicht zu: Die CA können abgelehnte Einzelgebote dagegen als "unnütze Erfindungen törichter (mo3ro3n 79) Menschen" (CA 6.27.7) abkanzeln. Unter diese wird z.B. ein Teil