Eva M. Synek, «Die Apostolischen Konstitutionen ein "christlicher Talmud" aus dem 4. Jh.», Vol. 79 (1998) 27-56
As a liturgical-canonical composition dating from Christian antiquity the Apostolic Constitutions should be compared with the Talmudim. This applies to: (1) the compiling and integrating character of this Christian work, its mixing of Haggadah and Halachah as well as its reference to authoritative witnesses to the tradition (compare e.g. apostle with rabbi and Jerusalem "council" with the "synod" of Javne), (2) its similar type of actualization and interpretation of the Torah, and (3) its being approximate by contempory with the Palestinian Talmud. Both Apostolic Constittitions and Talmud contain the written collectio of their respective traditions.
Gewöhnlich wird ins 3. Jh. datiert. Zuletzt hat Adalbert Keller als direkte Vorlage des Kompilators allerdings eine Rezension aus dem 4. Jh. vermutet 35.
Die vom Redaktor bearbeiteten Texteinheiten galten diesem bereits insofern als "kanonisch ", als er auf eine durchgehende thematische Neuordnung der Stoffe verzichtete. Im Unterschied zu den jüngeren byzantinischen Kanones-Sammlungen 36 oder auch Gratians Decretum wurden überlieferte Texteinheiten aneinandergereiht, auch wenn dies systematische Unebenheiten zur Folge hatte.
b. Integration divergierender Traditionselemente
Traditionen unterschiedlichster Herkunft wurden so integriert, daß eine Synthese entstand, die darauf verzichtet, Spannungselemente konsequent zu beseitigen. Bearbeitungen, die inhaltliche Veränderungen nicht scheuten, sind in den CA zwar deutlich nachzuweisen. Dennoch wurden inhaltliche Spannungen oft nicht ausgeglichen 37. Weder im Einzelfall natürlich nicht immer ausschließbare redaktionelle Schlamperei noch die Annahme eines Redaktorenkollektivs 38 können diesen (scheinbaren) Widerspruch hinreichend erklären. Es scheint vielmehr so, daß die Kirchenordnung wenngleich weniger offenkundig als die Talmudim gezielt den Raum für eine gewisse Vielfalt offenhalten sollte.
Die CA 39 und ihre jüdischen "Verwandten" hatten ein gemeinsames Vorbild für diese Art der Zusammenstellung von Rechtsstoffen, die seit der neuzeitlichen "Erfindung" kodifizierten Rechts kontinentaleuropäischem Rechtsbewußtsein weitgehend fremd