Eva M. Synek, «Die Apostolischen Konstitutionen ein "christlicher Talmud" aus dem 4. Jh.», Vol. 79 (1998) 27-56
As a liturgical-canonical composition dating from Christian antiquity the Apostolic Constitutions should be compared with the Talmudim. This applies to: (1) the compiling and integrating character of this Christian work, its mixing of Haggadah and Halachah as well as its reference to authoritative witnesses to the tradition (compare e.g. apostle with rabbi and Jerusalem "council" with the "synod" of Javne), (2) its similar type of actualization and interpretation of the Torah, and (3) its being approximate by contempory with the Palestinian Talmud. Both Apostolic Constittitions and Talmud contain the written collectio of their respective traditions.
von jüdischen und christlichen Rechtsquellen hin. Mit der Tora teilen die CA wie die Talmudim eine Tendenz, normativ und narrativ akzentuierte Stoffe ineinanderfließen zu lassen. Damit scheint die für rabbinische Quellen übliche Differenzierung in Halacha und Haggada 54 den CA zweifelsohne angemessener als Versuche, in "Recht" und "Paränese" zu splitten.
d. Zuordnung von Rechtsstoffen an Traditionszeugen
Bei der Quellenbeschreibung wurde in Abschn. 1.c. mit dem Stichwort "apostolisches Szenarium" ein weiterer Punkt formaler Näher zwischen den CA und den Talmudim kurz angedeutet. Hier wie dort ordnen die Redaktoren Rechtsstoffe Traditionszeugen zu. Als zentrale Traditionszeugen der CA wollen seitens des Redaktors die Apostel verstanden werden. Diese sind es, so verdeutlicht der Einschub CA 2.55, die in der heilsgeschichtlichen Epoche nach Christi Passion um den Willen Gottes wissen und ihn bekanntmachen: "Wir, die wir für würdig erachtet wurden, Zeugen seiner Gegenwart (tes parusias autou) zu sein, zusammen mit Jakobus, dem Bruder des Herrn und den übrigen zweiundsiebzig Jüngern und den sieben Diakonen, wir haben aus dem Mund unseres Herrn Jesus Christus gehört und als genau Wissende sagen wir, was der Wille Gottes ist".
Vergleichbares gilt auch für eine Reihe anderer früher kirchlicher Rechtssammlungen. Aus diesen ist für die hier zu behandelnde Fragestellung die ebenfalls ins 4. Jh. verweisende, sog. Constitutio ecclesiastica apostolorum (in der Folge: CEA) 55 besonders herauszustellen. Diese Schrift schreibt nicht nur bestimmte Regelungen