Eva M. Synek, «Die Apostolischen Konstitutionen ein "christlicher Talmud" aus dem 4. Jh.», Vol. 79 (1998) 27-56
As a liturgical-canonical composition dating from Christian antiquity the Apostolic Constitutions should be compared with the Talmudim. This applies to: (1) the compiling and integrating character of this Christian work, its mixing of Haggadah and Halachah as well as its reference to authoritative witnesses to the tradition (compare e.g. apostle with rabbi and Jerusalem "council" with the "synod" of Javne), (2) its similar type of actualization and interpretation of the Torah, and (3) its being approximate by contempory with the Palestinian Talmud. Both Apostolic Constittitions and Talmud contain the written collectio of their respective traditions.
die "haggadische" Vernetzung normativer Stoffe. Sie tritt auch bei der Formulierung religiöser Rechte immer mehr zurück. Vergleicht man die Kirchenordnungen allgemein und die CA im speziellen mit anderen (spät)antiken, aber auch noch mittelalterlichen und neuzeitlichen Rechtsquellen, so erweist sich der Versuch, zwischen Paränese 48 und Recht im strengen Sinn zu scheiden, jedoch als wenig hilfreich. Nicht zuletzt neuzeitliche weltliche Gesetztgeber haben immer wieder gern und ausgiebig "gepredigt"! Umgekehrt wurde bereits die Mosetora jedenfalls in Deuteronomium zu einem guten Teil als Paränese gestaltet: Wie Georg Braulik in seinem Kommentar festgehalten hat, "betrachtet sich" das Buch Deuteronomium "selbst als die 'Unterweisung' (Tora) des Mose [...] Denn in seinen Reden lehrt Mose ganz Israel unmittelbar vor seinem Einzug ins Verheißungsland, wie es dort als Gottesvolk wir würden besser sagen: als von Jahwe geformte Gesellschaft leben soll. So wird Israel im Ursprung als Lerngemeinde konzipiert 49. Diese Gesellschaft kommt aus dem Hören auf das Wort Gottes zum Glauben (z.B. 6,1-3) und Lieben (z.B. 6,450)" 51.
Eine adäquatere Beschreibung des Literargenus "Kirchenordnung" bietet Bruno Steimer, der sich in seiner Dissertation als letzter intensiv mit der Gattung Kirchenordnung auseinandergesetzt hat. Er spricht von "paränetischem Recht 52. Die Formulierung wurde vom Bibelwissenschaftler Klaus Berger geborgt 53. Daß sich ein zunächst für biblisches Recht geprägter Begriff gut übertragen läßt, deutet wie schon die in Abschn. 1.b. besprochene Neigung zu Widerspruchstolleranz auf den gemeinsamen Wurzelboden