Eva M. Synek, «Die Apostolischen Konstitutionen ein "christlicher Talmud" aus dem 4. Jh.», Vol. 79 (1998) 27-56
As a liturgical-canonical composition dating from Christian antiquity the Apostolic Constitutions should be compared with the Talmudim. This applies to: (1) the compiling and integrating character of this Christian work, its mixing of Haggadah and Halachah as well as its reference to authoritative witnesses to the tradition (compare e.g. apostle with rabbi and Jerusalem "council" with the "synod" of Javne), (2) its similar type of actualization and interpretation of the Torah, and (3) its being approximate by contempory with the Palestinian Talmud. Both Apostolic Constittitions and Talmud contain the written collectio of their respective traditions.
Doch auch für Willibald M. Plöchl, den katholischen Verfasser einer noch heute gängigen mehrbändigen "Geschichte des Kirchenrechts", stand zugleich fest: "Daß den Rechtssätzen des Alten Testaments nur subsidiäre Bedeutung zukommt, wurde schon vom Apostelkonzil in Jerusalem (50) ausdrücklich erklärt" 22. Abgesehen davon, daß sich heute wohl kaum mehr ein Exeget in derart ungeschützter Weise auf das "Apostelkonzil" berufen würde: Den rechtlichen Vorrang des Zweiten (Neuen) Testaments bekräftigen immer noch viele in Plöchelscher Manier. Für Otto Heggelbacher stellen "die Glaubens- und Sittenlehren des Neuen Testamentes [...] direkt oder wenigstens indirekt die echte und in erster Linie kompetente Quelle des kanonischen Rechts dar" 23. Dagegen seien "die Anordnungen des Alten Testamentes im liturgischen und juridischen Bereich [...] von der Christenheit zum größten Teile als außer Kraft gesetzt betrachtet worden" 24. Sofern in der weiteren Entwicklung dennoch darauf zurückgegriffen wurde, sei dies als "Rückfall" zu betrachten: "Es blieb jedoch, von den Zeiten des Völkerapostels Paulus angefangen, immer schwer, den Menschen die teilweise Hinfälligkeit des mosaischen Gesetzes zu erklären" 25.
Heggelbacher hat dem zuletzt zitierten Stoßseufzer in einer Anmerkung einen Verweis auf die Apostolischen Konstitutionen (in der Folge: CA), eine Kirchenordnung vom ausgehenden 4. Jh., beigefügt: "In den Constitutiones Apostolorum 6,17 [...] wird die Forderung des Gesetzes angeführt: kai ho Nomos legei" 26. Hier wollte Heggelbacher offenbar die Unverständigkeit jener Menschen illustrieren, die die (angebliche) Abrogation der Tora nicht begreifen.
Eine neue deutschsprachige Rechtsgeschichte, die die Prämissen Heggelbachers gründlich in Frage stellt, wird gemeinsam mit Richard Potz und Peter E. Pieler gerade erarbeitet: Daß die Tora jedenfalls den grundlegenden Ausgangspunkt aller christlicher Rechtsbildung darstellt, wurde von Ludwig Buisson bereits in den 60er-