Eva M. Synek, «Die Apostolischen Konstitutionen ein "christlicher Talmud" aus dem 4. Jh.», Vol. 79 (1998) 27-56
As a liturgical-canonical composition dating from Christian antiquity the Apostolic Constitutions should be compared with the Talmudim. This applies to: (1) the compiling and integrating character of this Christian work, its mixing of Haggadah and Halachah as well as its reference to authoritative witnesses to the tradition (compare e.g. apostle with rabbi and Jerusalem "council" with the "synod" of Javne), (2) its similar type of actualization and interpretation of the Torah, and (3) its being approximate by contempory with the Palestinian Talmud. Both Apostolic Constittitions and Talmud contain the written collectio of their respective traditions.
die Meinung vieler zeitgenössischer Theologen und Kanonisten wieder: Es gäbe zwar die von Lattke zugestandene "teilweise und formale Entsprechung" 14 in der christlichen und jüdischen Rechtsentwicklung, aber auch eine wesentliche Differenz.
Nach einer bekannten rabbinischen Tradition besuchte Mose das Lehrhaus von Rabbi Akiva: Er trat ein, setzte sich in die achte Reihe und verstand nichts. Und doch handelt es sich bei dem, was Mose zu hören bekam, nach rabbinischer Überzeugung um eine "Halacha des Mose vom Sinai" 15. Das rabbinische Judentum hat seine Halacha zwar nur selten "direkt in der Tora verankert oder als Ableitung aus der Tora vorgestellt" 16. Zugleich wurde aber jede Rechtsfortbildung konsequent im in der Moseerzählung narrativ vermittelten "dogmatischen" Sinn an die Tora rückgebunden.
Dagegen so wohl die communis opinio gehe es in der frühen kirchenrechtlichen Entwicklung im wesentlichen um eine Entfaltung der lex nova Jesu, bei der Umwelteinflüssen und soziologischen Notwendigkeiten natürlich eine wichtige Rolle zukam. Der Verrechtlichungsprozeß wird heute auch von evangelischen Kirchenrechtlern kaum mehr in den Fußstapfen Rudolf Sohms als "im Widerspruch mit dem Wesen der Kirche" 17, als "unnötiges", "den Geist der Kirche" tötendes Resultat von "Kleinglauben" 18 verstanden. Für Erik Wolf, einen ökumenisch engagierten Autor, gilt schließlich nicht nur: "Rechte Kirche hat Kirchenrecht" 19. Er weiß dieses auch biblisch zu fundieren 20. Die katholische und orthodoxe Kanonistik hat überhaupt ein traditionell unverkrampftes Verhältnis zur Verrechtlichung des Christentums. Die Bibel als solche gilt ihr prinzipiell als "die älteste Quelle des Kirchenrechts" 21.