Thomas J. Kraus, «Grammatisches Problembewusstsein Als Regulativ Für Angemessene
Sprachbeurteilung . Das Beispiel Der
Griechischen Negation Und 2PETR», Vol. 14 (2001) 87-100
Language and style are
the inevitable starting points for evaluating and interpreting an
individual text. Thus, a profound orientation in the field of Greek
grammar has a regulating effect on all kinds of judgement of the character
of a NT text. With the help of the use of the Greek Negation in 2Peter and
the interpretation of 2:10 (pa=j ...
ou0 ...) as a semitism the benefit of a continuous involvement in
the usage and development of the Greek language can be demonstrated.
Moreover, such an involvement will help to unveil other features of an
author's capacity to express himself and
contribute to an overall assessment of a specific text.
Thomas J. Kraus
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Ebenfalls angemessen ist die Setzung von mhv vor das den Infinitiv ajpo-
lesqai bindende Partizip von bouvlomai. Da dieses eben ein Begehren,
v
eine Absicht ausdrückt, bedarf es der subjektiven, d.h. prohibitiven
Verneinung. Einen Erklärungsumweg über die in den Schriften des NTs
annähernd zur Regel gewordene Verwendung von mhv mit Partizipien ist
nicht notwendig 43. Ein Verb des Mahnens bzw. der Fürsorge – fulavssw
– bedingt in 3,17 einen mit i{na angeschlossenen Finalsatz, dessen ande-
rer Name, Absichtsatz, bereits verdeutlicht, weshalb auch dort konse-
quent mhv stehen sollte, wie dies dann der Fall ist.
(c) oudev (3,9)
j
Das einen negativen Satz oder ein negatives Satzglied aufnehmende
oudev steht in 1,8 als Fortführung von ouj ajrgouv" und stellt diesem ver-
j
neinend sowie parataktisch aufnehmend ajkavrpou" bei. Dergleichen wäre
auch für 2,3 denkbar gewesen, doch wird ein beidmaliges ouj mit verbin-
dendem kaiv dieser Möglichkeit dort vorgezogen. Dies mag eine stilisti-
sche Unfeinheit darstellen, allerdings möglicherweise daher rühren, dass
die beiden mit kaiv verbundenen Aussagen trotzdem entweder zeitlich
oder inhaltlich als voneinander unabhängig zu betrachten sind. Definitiv
lösen lässt sich diese Frage nicht. Festzuhalten bleibt die Möglichkeit
eines oujdev für diese Stelle aber dennoch.
(d) Position
Nur selten steht die Verneinung nicht vor dem Verb selbst, welches die
bevorzugte Position für ouj und mhv ist. Dabei steht ouj an drei Stellen satz-
einleitend, jedoch in 1,16 (durch gavr getrennt) und 3,9 vor dem Verb,
1,21 durch ein Substantiv mit possessivem Genitiv vom Verb entfernt. In
1,8 scheint zudem das Hauptgewicht der Negation auf die Adjektive
gelegt zu sein (ajrgov", a;karpo"). In Bezug auf mhv verhält es sich ähnlich,
nur dass dieses in 1,9 nach gavr steht und in 3,17 direkt dem einen
Finalsatz einleitenden i{na nachfolgt, durch Substantiv dann vom Verb
abgetrennt. Besonderheiten oder Auffälligkeiten hinsichtlich der
Satzposition sind also nicht zu beobachten.
3. Ergebnis und Ausblick
Auffällig im Bereich der Negation ist nur, dass die adjektivischen
Formen oujdeiv" und mhdeiv" sowie die zugehörigen weiteren Derivate in
43
Vgl. Bornemann/Risch § 250,2 (258); Blass/Debrunner/Rehkopf § 430.