Matthias Ederer, «Der Erstgeborene ohne Erstgeburtsrecht. 1 Chr 5,1-2 als Schlüsseltext für die Lektüre von 1 Chr 5,1-26», Vol. 94 (2013) 481-508
The genealogy in 1 Chr 5,1b-2 refers to the saying on Reuben in Gen 49,3-4 and its literary context, Genesis 48–49. In this way it defines the relationship between the three sons of Jacob (i.e. the tribes) Reuben, Joseph, and Judah. While Reuben’s status as firstborn is described with the use of a mere chronological 'before', he himself is characterized by the significant loss of his prerogatives. This description of Reuben sets the tone for what is said about the Eastern tribes (1 Chr 5,3-26), in the history of which an ephemeral conquest made by Reuben (only) in the East (cf. 1 Chr 5,10.18- 22) precedes a (permanent) exile of these tribes (cf. 1 Chr 5,6.25-26).
01_Biblica_Ederer_Layout 1 16/12/13 12:26 Pagina 490
490 MATTHIAS EDERER
Josef in eine Reihe mit den Patriarchen, so dass die (Verheißungs-
und Segens-) Linie Abraham — Isaak — Jakob letztlich in Josef
ihre Fortsetzung findet 29. Vor diesem Hintergrund kann die Wen-
dung larfy-!b @swy ynbl (V. 1c), die die Redeweise der genannten
Stellen aus der Genesis aufnimmt, auch als Hinweis auf den Status
Josefs als besonderer Segensempfänger gelesen werden, der wie-
derum der Annahme von 1 Chr 5,1b-2 Grund legt, dass Josef die
hrwkb Rubens zufällt.
Auf eine letzte Beobachtung, die im Sinne von 1 Chr 5,1-2 auch
als Hinweis auf eine Übertragung von Prärogativen von Ruben auf
Josef interpretiert werden kann, weist schließlich J. Ebach hin. Er
hält in seiner sehr scharfsinnigen Beobachtung des Textes von Ge-
nesis 49 und seiner Nuancen fest, dass unter den drei Stammvätern,
die in Genesis 49 direkt angesprochen werden — Ruben, Juda und
Josef — Ruben das “hervorhebende†“Du†im letzten Satz des ihm
gewidmeten Spruchs “verliert†30. Der Josefspruch hingegen be-
ginnt in der dritten Person (“erâ€), um dann in der zweiten Person
(“duâ€) weiter- und zu Ende geführt zu werden. So “gewinnt†Josef
gleichsam die “Hervorhebung†hinzu, die Ruben nach der Erwäh-
nung seiner “Übertretung†(Gen 49,4d) “entzogen†wurde 31.
Die in 1 Chr 5,1c entfaltete Konzeption, dass das eigentlich
Ruben zustehende Erstgeburtsrecht (formell) auf die Söhne Josefs
übertragen wird (!tn), kann sich somit auf eine Vielzahl von An-
satzpunkten in Genesis 48–49 stützen. Die besondere Leistung von
1 Chr 5,1-2 aber liegt darin, die in Genesis 48–49 auf mehreren
Ebenen zu Tage tretende Sonderstellung des Josef, die letztlich eine
Fülle von Sinnlinien aus der gesamten vorangehenden Josefsge-
schichte (Genesis 37–47) fortführt, mit der in Gen 49,3-4 anvisier-
ten Depotenzierung Rubens dergestalt zu verknüpfen, dass die
Segenstexte in Genesis 48–49 auch als Vorgang einer Enterbung
Rubens zugunsten des Josef verstehbar werden können.
c) Registrierung (V. 1d-dI)
Im Anschluss an diese in 1 Chr 5,1c vorgenommene, juridische
Zuspitzung von Genesis 48–49 hält V. 1d-dI fest, dass es nicht zu
einer Eintragung der hrkb in das Geschlechterregister (vxy) kom-
29
Vgl. JACOB, Genesis, 868.
30
Vgl. dazu auch JACOB, Genesis, 894.
31
Vgl. EBACH, Genesis, 585-586.