Harald M. Wahl, «Ester, das adoptierte Waisenkind. Zur Adoption im Alten Testament», Vol. 80 (1999) 78-99
While the adoption of a child in the ancient Near East and Egypt was generally customary, this legal institution is completely absent from the Old Testament nomistic literature. Only in a few narrative texts do we find slight allusions to adoption. Of these texts only Est 2,7.15 suggests the adoption of an orphan by its first cousin. That Israel did not take over this common ancient Near Eastern practice can be explained by its theological self understanding according to which YHWH alone was the guarantor of progeny. That YHWH alone gave life and punished the evildoer with sterility and childlessness was a universally valid principle of Israel's faith found in all theological currents. In the eyes of the exilic and postexilic theologians in particular it would have been a blasphemy to circumvent YHWH's command by a law of adoption. For this reason Israel rejected adoption as a means for securing its continued existence.
Simeon für ihn sind" (V. 5). Efraim und Manasse werden Ruben und Simeon gleichgestellt.
Die Situation der Abschiedsrede Jakobs ist der Exposition der Testamentenliteratur verwandt: Der greise, auf dem Sterbebett liegende Jakob macht seinem Sohn Josef sein Vermächtnis. Die Rede Jakobs erhält dadurch den Charakter eines letzten Willens (Gen 47,29; 48,1.21; 49,1-2). So wie einst der listige Jakob sich den Segen des alten, halb erblindeten Isaak erschlichen hat (Gen 27,1.27-29), so setzt der Patriarch mit seiner durch die Sterbeszene verstärkten Autorität die beiden Enkelsöhne Efraim und Manasse in ihr Erbe ein, indem er sie seinen leiblichen Söhnen Ruben und Simeon gleichstellt, worauf schon das vergleichende k hinweist (V. 5). Jakob spricht seinen Enkeln dasselbe Erbteil zu, das auch seinen Söhnen gilt: Am verheißenen Land Israel erhalten Manasse und Efraim ihren gleichwertigen Anteil (Dtn 21,15-17), ihnen gilt der Segen Mose (Dtn 33,17). Mit derselben Formulierung regelt dann Jakob auch das Verhältnis der späteren männlichen Nachkommen Josefs: Alle weiteren Söhne Josefs, so der Erzvater zu seinem Sohn, sollen dann wyhy Kl für dich sein. Sie sind vom Erbe Israels und aus der Genealogie ausgeschlossen (V. 6).
Rechtlich liegt keine Adoption der beiden Enkelsöhne durch Jakob vor23. Da die leiblichen Eltern der Söhne leben, besteht für die Adoption durch den zumal auf dem Sterbebett liegenden Großvater wie bei Rut kein Anlaß. Die beiden Enkelsöhne Jakobs werden nicht adoptiert, sie werden erbrechtlich den leiblichen Söhnen gleichgestellt. Bei der Formulierung yl-wyhy in V. 5 handelt es sich nicht um eine Adoptionsformel, sondern um eine erbrechtliche Übertragung24. Im Kontext der Erzählung wirkt der nachfolgende Segen des Patriarchen wie eine zusätzliche Autorisation (Gen 48,15-20).
Komplizierter werden die Verhältnisse noch dadurch, daß die beiden Enkelsöhne Efraim und Manasse Söhne der ägyptischen Priesterstochter Asenat sind (Gen 41,45.50-52)25. Ethnisch werden die beiden Halbägypter Manasse und Efraim nostrifiziert und